Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H) ist ein aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördertes Bundesprogramm mit bundesweit
22 Beratungsstellen. Darüber hinaus bietet die Bildungsberatung GF-H ihren Service in zahlreichen weiteren Städten mobil an.
Die Bildungsberatung GF-H bietet eine spezialisierte Beratung für junge Zuwanderer*innen, die in Deutschland die Hochschulreife erwerben, ein Hochschulstudium aufnehmen oder eine akademische
Laufbahn fortsetzen möchten. Die Bildungsberater*innen beraten und unterstützen junge Zuwanderer*innen:
• Sekundarschulabsolvent*innen,
• Studierende (mit einer im Herkunftsland begonnenen Hochschulausbildung) und
• Akademiker*innen.
Gemeinsam mit den Ratsuchenden entwickeln die Bildungsberater*innen einen individuellen Ausbildungsplan und unterstützen die jungen Zugewanderten bei der Umsetzung dieses Plans. Sie prüfen auch
die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H) und entscheiden, ob Bewerber*innen für eine Förderung zugelassen werden können.
Die Kernthemen der Bildungsberatung GF-H sind:
• Spracherwerb (Sprachniveaus und geeignete Sprachkurse)
• Anerkennung und Bewertung der im Ausland erworbenen Vorbildung
• Bewertung der Vorbildung und der Kompetenzen für ein angestrebtes Studium bzw. eine akademische Erwerbstätigkeit
• Maßnahmen zum Erwerb bzw. zur Vervollständigung der Hochschulreife
• Studienangebot in Deutschland
• Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland
• Studienfachwahl und Studienbewerbung
• Stipendien und Förderangebote
• Maßnahmen zur Eingliederung in den Akademiker*innenarbeitsmarkt
Eine Förderung nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich können beantragen:
• Spätaussiedler*innen und ihre Angehörigen (§§ 4, 7 und 8 BVFG) sowie die Ehepartner*innen von Spätaussiedler*innen (§ 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG)
• jüdische Migranten*innen
• Asylberechtigte nach § 25 Abs. 1 AufenthG
• Personen mit Flüchtlingseigenschaft nach § 25 Abs. 2 AufenthG i.V.m. §§ 3 oder 4 AsylG
• (anerkannte) Flüchtlinge mit Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 1, 2 oder 4 AufenthG
• Personen mit Aufenthaltstitel nach § 22 AufenthG und Ehepartner*innen von Asylberechtigten und Flüchtlingen (Familiennachzug nach § 29 Abs. 2 und 3 sowie nach § 30 AufenthG)
• Seit 01.06.2019: Kinder, die im Rahmen der Familienzusammenführung zu Flüchtlingen eingereist sind
Die Maßnahmen nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (durch die Otto Benecke Stiftung e.V.) umfassen u.a.:
• Sprachkurse,
• Seminare,
• Kurse, die einen Hochschulzugang ermöglichen (Abiturkurse) und Kurse, die auf den Hochschulzugang vorbereiten sowie
• die finanzielle Förderung der Teilnehmenden.
► Die Beratung und Zulassung zur Förderung erfolgt in den regional zuständigen Bildungsberatungsstellen GF-H, also z.B. in der Beratungsstelle in Friedland oder Göttingen. Eine Zulassung
zur Förderung ist nur in Zusammenhang mit einer persönlichen Beratung und Bildungsplanung möglich. Die Förderzulassung muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres des Antragstellenden
erfolgen.
► Seit 01.06.2019: Die Antragstellung ist nicht mehr an das Einreisedatum des Antragstellenden gebunden. Anträge können bis vor der Vollendung des 30. Lebensjahres des
Antragstellenden bei der Bildungsberatung GF-H gestellt werden.
Mobile Beratung | Höxter und Braunschweig
In Höxter und Braunschweig bietet die Bildungsberatung GF-H ihren Service mobil an. Bitte wenden Sie sich für einen persönlichen Beratungstermin in Höxter an Frau Weber und für einen Termin in
Braunschweig an Frau Nimer oder melden Sie sich online, unter dem nachstehenden Link, für eine Beratung an:
https://bildungsberatung-gfh.de/wde/kontakt/Online-Anmeldung_Antrag.php
► Der Weg zum Ziel
Mit einem in der Ukraine erworbenen Mittelschulabschluss, voller Zuversicht und Motivation, begann im Jahr 2002 mein neues Leben in Deutschland. Von nun an war ich endlich mit meiner Familie
wieder vereint, die bereits ein Jahr zuvor als Spätaussiedler nach Deutschland eingereist war. ...
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Ein Wegbegleiter für ihre ersten Wochen in Deutschland
Gefördert durch:
Kontakt
Innere Mission und Evangelisches Hilfswerk im Grenzdurchgangslager Friedland e.V.
FRIEDLAND
► Bildungsberatung
– Garantiefonds Hochschule
Heimkehrerstraße 16 | 37133 Friedland
Zimmer 111
Beratung: ► Dorothea Weber
d.weber(at)im-friedland.de
Tel. (Büro): 05504 - 282
Tel. (Mobil): 0172 - 6389906
Fax: 05504 - 504
Büro: ► Antonina Reiswich
a.reiswich(at)im-friedland.de
Tel.: 05504 – 267
Büro: ► Olga Stähle (in Elternzeit)
GÖTTINGEN
► Bildungsberatung – Garantiefonds Hochschule
Reinhäuser Landstraße 57 | 37083 Göttingen
Beratung: ► Ragda
Nimer
r.nimer(at)im-friedland.de
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